01.06.2023 🎥 Die 15 wichtigsten Flugmanöver für Drohnenpiloten: Werde zum Profi-Piloten! ✈️🚀

Die 15 wichtigsten Flugmanöver für Drohnenpiloten In diesem Video zeige ich die 15 wichtigsten Flugmanöver, die du kennen und beherrschen solltest. Von grundlegenden Techniken bis hin zu fortgeschrittenen Moves - wir decken alles ab, was du wissen musst, um dein Können auf die nächste Stufe zu bringen. Verpasse nicht diese exklusiven Tipps und Tricks, die dich zu einem Meister der Lüfte machen! Egal, ob du gerade erst mit dem Drohnenfliegen beginnst oder schon Erfahrung hast, dieses Video ist für dich gemacht. Also schnall dich an und lerne die Geheimnisse der besten Drohnenpiloten kennen. Sei dabei und werde Teil des Flight Club 1-Teams, während wir gemeinsam die Drohnenwelt erobern!🎥🌟

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31.10.2022 Drohnen Einsatz auf See

Wir hören viel darüber, was Drohnen an Land leisten können. Ob es sich um Inspektionsflüge handelt, um Mängel aus der Luft festzustellen, oder um Brandherde mittels Wärmebildern zu visualisieren. Die Möglichkeiten sind endlos. Aber wie werden Drohnen auf See eingesetzt? Ein anderes Umfeld mit anderen Herausforderungen. In Zusammenarbeit mit Such- und Rettungspartnern hat AirPix-One in letzter Zeit viele Erfahrungen gesammelt, die wir gerne weitergeben.

Jedes Jahr ereignen sich mehrere Zwischenfälle auf dem Meer. Leider kommt es immer wieder vor, dass Menschen an der Küste im Watt oder weiter draußen auf dem Meer vermisst werden. In solchen Situationen sind gut ausgestattet und ausgebildete Such- und Rettungsteams unverzichtbar. Gerade weil das zu durchsuchende Gebiet so groß und dynamisch ist, ist eine Drohne eine gute Ergänzung. Sie bietet nicht nur zusätzliche Augen am Himmel, sondern lässt sich auch leicht steuern, wenn das Boot noch nicht im Wasser ist. Wenn es um eine vermisste oder ertrinkende Person geht, zählt jede Sekunde.

Wärmebild Overlay über einem RGB Bild

Die Möglichkeiten

In Zusammenarbeit mit Such- und Rettungsteams wurden verschiedene Testszenarien durchgeführt, um die Möglichkeiten von Drohnen am Strand und auf dem Meer zu testen. Die Szenarien bestanden aus:

  • Ertrinkende Person

  • Vermisstes Kind am Strand

  • Vermisste Person im Watt

  • Vermisster Surfer

  • Umleitung eines Schwimmers in einem unbewachten Gebiet

  • Verirrte Person

Das Hauptziel bestand darin, sich einen Überblick über das Ereignis zu verschaffen und möglichst schnell und genau über das weitere Vorgehen entscheiden zu können. Nehmen wir als Beispiel das Szenario der ertrinkenden Person, so brachte die Drohne folgende Vorteile:

Die Person kann schneller geortet werden. Sobald die Person gefunden ist, kann die Drohne den Ertrinkenden über einen Lautsprecher beruhigen, dass Hilfe unterwegs ist. Die Drohne steht über der ertrinkenden Person, dies ist ein Ausgangspunkt für das Such- und Rettungsteam, um die Person leicht zu lokalisieren. Der Zustand der Person kann aufgezeichnet und per Live-Stream beobachtete werden werden, so dass Rettungsteams bei Ankunft besser auf die Situation vorbereitet sind.

Drohnen im Einsatz

Doch wie genau sieht der Einsatz von Drohnen aus? Ja, die Drohne wird in die Luft gebracht, aber was dann? Wichtig beim Einsatz einer Drohne ist, dass alle an der Rettung Beteiligten den Live-Stream der Drohne verfolgen können. Hierfür stellt AirPixOne eine Drohnen-Videoplattform bereit, mit der Sie ganz einfach einen Link zum Videostream teilen können. Auf diese Weise kann er von verschiedenen Standorten aus angesehen werden. So wird die Kommunikation gestrafft, jeder weiß genau, worüber der andere spricht, und es ist einfach, zwischen verschiedenen Live-Streams zu wechseln. Es können mehrere Live-Streams von verschiedenen Drohnen gleichzeitig übertragen werden. Ein umfassendes Situationsbewusstsein, das ist unser Ziel.

Die Zukunft

Derzeit werden Tests mit Drohnen auf See durchgeführt, und die ersten Ergebnisse sind sehr positiv. AirPixOne entwickelt daher die Plattform und die Ausbildung von Rettern weiter, um neue Funktionalitäten zur Verfügung zu stellen. Eines ist sicher: Es sieht vielversprechend aus. Wir bei AirPixOne sind stolz darauf, dass wir mit unseren Plattformen und praktischer Ausbildung einen Teil dazu beitragen können, Leben zu retten.

01.09.2022 Kunden zielgerichtet und effizient unterstützen zu können ist für uns sehr wichtig. Daher freuen wir uns eine Kooperation mit Drohnengestützte Messtechnik und Sebastian Stumpf bekannt geben zu können. Das Unternehmen steht Kunden im süddeutschen Raum, mit Fokus auf Oberbayern und München, mit drohnengestützter Messtechnik im professionellen Anwendungsbereich zur Verfügung. Auf Zuverlässigkeit, Präzision und Qualität wird bei Thermografie, Laserscanning, oder photogrametrischer Kartierung und bei Inspektionen großer Wert gelegt. Diese Kooperation vergrößert die Reichweite beider Unternehmen und bietet Kunden noch mehr Expertise aus einer Hand. Drohnengestützte Messtechnik und AirPix-One haben bereits in mehreren Projekten erfolgreich zusammengearbeitet, bei denen sich beide Unternehmen perfekt ergänzt haben.

Kooperation zwischen Drohnengestützte Messtechnik & AirPix-One


31.12.2020 Hier gibts den - noch kostenlosen - EU A1-3 Kompetenznachweis vom LBA. Eine gute Alternative gegen den Mitte “Januar-Pandemie-Blues” Das Online Training dauert ca. 3 Stunden mit etwas Vor-Erfahrung kann man auch gleich auf die Zusammenfassung der jeweiligen Themengebiete springen und danach die “Probeprüfung” absolvieren. Vor dem Ablegen der “scharfen” Prüfung müsst ihr euch noch registrieren. Hier gehts zur Seite des LBA (OpenUAV): LBA Online Training und Prüfung A1-3

Hier gehts zur Registrierung für die 1.) Prüfung EU A1-3 Kompetenznachweis (Schritt 4 und 5 können übersprungen werden) oder 2.) als Betreiber eines UAV. Registrierung LBA KompetenzNW & Betreiber


27.12.2020. Übersicht eine Übersicht des Luftfahrtbundesamtes zu den Übergangsbestimmungen: https://www.lba.de Übergangsbetrieb 2021-2020


26.12.2020 Hier die Übersicht zu den Nutzungsmöglichkeiten von „alten“ und neuen Drohnen ab dem 31.12.2020 Wer sich über die unterschiedliche Regelung für nicht-CE-konforme und CE-konforme Drohnen genauer informieren will, bekommt hier weitere Informationen: (Website der Landesluftfahrtbehörde Bremen)  EU Drohnenregeln ab 2021


Hier eine Übersicht über die Nutzungsmöglichkeiten von „alten“ und neuen Drohnen ab 31.12.2020 Copyright: Florian Vogt

Hier eine Übersicht über die Nutzungsmöglichkeiten von „alten“ und neuen Drohnen ab 31.12.2020 Copyright: Florian Vogt


21.12.2020 Das Luftfahrt-Bundesamt hat am 21.12.2020 eine Allgemeinverfügung zur Aussetzung der Registrierungspflicht für Betreiber von unbemannten Luftfahrzeugen in der offenen und der speziellen Kategorie und der Verpflichtung für das Anbringen einer Registrierungsnummer auf diesen Luftfahrzeugen gemäß Artikel 14 Absätze 5, 6 und 8 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 veröffentlicht, deren Gültigkeit vom 31. Dezember 2020 bis 30. April 2021 gilt.

Demnach brauchen Drohnen erst bis zum 30. April 2021 registriert und mit der Registrierungsnummer gekennzeichnet zu werden.
Bis dahin kann weiter mit der bisherigen Kennzeichnung geflogen werden.

Nähere Informationen hierzu könnt Ihr in der an alle Betreiber unbemannten Luftfahrzeuge in der offenen und speziellen Kategorie gerichteten Mitteilung zur ALLGEMEINVERFÜGUNG DES LUFTFAHRT-BUNDESAMTES nachlesen.

Wer möchte kann sich hier ab dem 31.12.2020 beim Luftfahrtbundesamt registrieren lassen: LBA_UAS_Betreiberregistrierung


05.12.2020 Ein genauerer Blick auf die Auswirkungen der neuen EU-Vorschriften für DJI Drohnen und deren Klassifizierung und was dies für Nutzer bedeutet gibt es hier:

https://enterprise-insights.dji.com/de/blog/entschlusselung-der-neuen-europaischen-drohnen-verordnungen-und-der-konformitat


 

Cuxhaven 25.01.2019 Seit dem 22.02.2019 ist AirPixOne/FlightClub1 (Mario Schwedler) offiziell vom Luftfahrtbundesamt als Anerkannte Stelle DE.AST.060 zugelassen!

 
 

EU

Die EASA veröffentlicht Regelwerk für Drohnen-Dienstleistungen: EASA Regulative Drohnen Lieferungen


GER

21.12.2020 Das Luftfahrt-Bundesamt hat am 21.12.2020 eine Allgemeinverfügung zur Aussetzung der Registrierungspflicht für Betreiber von unbemannten Luftfahrzeugen in der offenen und der speziellen Kategorie und der Verpflichtung für das Anbringen einer Registrierungsnummer auf diesen Luftfahrzeugen gemäß Artikel 14 Absätze 5, 6 und 8 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 veröffentlicht, deren Gültigkeit vom 31. Dezember 2020 bis 30. April 2021 gilt.

Demnach brauchen Drohnen erst bis zum 30. April 2021 registriert und mit der Registrierungsnummer gekennzeichnet zu werden.
Bis dahin kann weiter mit der bisherigen Kennzeichnung geflogen werden.

Nähere Informationen hierzu könnt Ihr in der an alle Betreiber unbemannten Luftfahrzeuge in der offenen und speziellen Kategorie gerichteten Mitteilung zur ALLGEMEINVERFÜGUNG DES LUFTFAHRT-BUNDESAMTES nachlesen


US

Neues zu Drohnen Nordamerika