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Die neue europäische Drohneverordnung

Ziel dieser Reform ist es, einen harmonisierten Drohnenmarkt in Europa mit dem höchsten Sicherheitsniveau zu schaffen.

EU-Drohnenrecht erklärt…

Die EASA (European Aviation Safety Agency) hat in 2019 die neue Drohnen-Regeln erlassen, die die Vorgaben für Drohnenpiloten innerhalb der Europäischen Union vereinheitlichen sollen. Ziel dieser Reform ist es, einen harmonisierten Drohnenmarkt in Europa mit dem höchsten Sicherheitsniveau zu schaffen. Dies bedeutet, dass sobald ein Drohnenpilot, eine Genehmigung erhalten hat, kann er in anderen Ländern der Europäischen Union frei fliegen. Weitere Informationen zu den neuen EU-weiten Vorschriften für Drohnen finden Sie auf der Website der Europäischen Agentur für Flugsicherheit.

Wichtig: Die Europäische Kommission hat mit der Durchführungsverordnung (EU) 2020/746 entschieden, dass aufgrund der Auswirkungen der Covid-19 Pandemie eine Einhaltung der geplanten Anwendungsfrist zum 1. Juli 2020 nicht umsetzbar ist. Damit werden die neuen EU-Drohnen-Regeln frühestens am 1. Januar 2021 in Kraft treten!

Ein kurzer und knapper Überblick über die neue EU-Drohnenverordnung

 

Der europäische Rechtsrahmen basiert auf folgenden Grundsätzen:

  1. Risikobasierter Ansatz:

Der neue Rechtsrahmen wird je nach Risikoniveau in drei Kategorien unterteilt. Operationen mit geringem Risiko, die sogenannte „Open Category“ erfordern keine Genehmigung, unterliegt jedoch strengen betriebsbedingten Beschränkungen. Bei Operationen mit mittlerem Risiko, der sogenannten „Specific Category“ müssen die Betreiber eine Genehmigung der nationalen Luftfahrtbehörde auf der Grundlage einer standardisierten Risikobewertung oder eines bestimmten Szenarios vorhalten. Bei Operationen mit hohem Risiko die klassischen Luftfahrtvorschriften wie in der bemannten Luftfahrt – „Certified Category“.

  1. Aufteilung der Zuständigkeiten:

Um die erforderliche Flexibilität zu gewährleisten, werden die europäischen Staaten in der Lage sein, bestimmte "Zonen" festzulegen, um den Zugang bestimmter Teile ihres Luftraums zu beschränken oder aber auch zu lockern. Die Registrierung und Genehmigungen werden u.a. auch auf nationaler Ebene auf der Grundlage gemeinsamer Regeln durchgeführt.

 

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Wesentlichen Inhalte der EU Drohnenverordnung:

  • Einteilung der Drohnen in die OPEN-, SPECIFIC- und CERTIFIED Kategorien

  • Registrierung der Drohne bzw. des Betreibers + (Electronic ID)

  • Anhebung der maximalen Flughöhe auf 120m über Grund (AGL) in der OPEN Kategorie

  • Anpassung der aktuell gültigen Gewichts- bzw. Energiegrenzen (80Joule) , NEU: 250g/900g/4kg/25kg

  • Einführung von zwei neuen „Drohnenführerscheinen“ (1. EU-Kompetenznachweis OPEN A1-A3 & 2. EU-Fernpilotenzeugnis OPEN A2)

  • Einführung eines sogenannten Light Unmanned Operator Certificate (LUC). Eine Art zeitlich befristete Unternehmensgenehmigung für den Betrieb von Drohnen

 

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OPEN Kategorie

  • maximale Flughöhe 120 Meter

  • Flug nur in Sichtweite (VLOS = Visual Line Of Sight)

  • Versicherungspflicht (wohl nach Vorgabe der Länder – nicht definiert durch die EU-Regelung)

  • Dass Mindestalter wird nicht durch die EU-Richtlinien definiert sondern auf Länderebene festgesetzt

  • Plakette / Kennzeichen mit Registrierungsnummer des Piloten ab Drohnen-Klasse C1

  • Flugbestimmungen und -regulatorien des jeweiligen EU-Landes beachten – z.B. Abstand zu Flugplätzen, bemannten Flugzeugen, Menschenansammlungen, Einsatzorten, Energieanlagen, Gefängnissen, Militärgeländen, ect. pp.

  • Privatsphäre beachten – keine Aufnahmen von Personen ohne Erlaubnis

Zusätzlich ist die OPEN Kategorie noch in 3 Unterkategorien unterteilt:

  • A1: Flug über Personen (dazu zählen NICHT Menschenansammlungen)

  • A2: Flug in der Nähe von Menschen

  • A3: Flug weit weg von Menschen

Für welche Drohne sich die Auflagen A1 bis A3 ergeben, ergibt sich aus den Szenarien der OPEN Kategorie Drohnen-Klasse C0 bis C4

Zukünftig müssen alle in der EU verwendeten oder verkauften Drohnen in eine der 5 Risikoklassen (C=class)) eingeteilt werden (C0 bis C4). Diese Klassen unterteilen die Drohnen basierend auf ihrem Risiko (z.B. Gewicht, Bewegungsenergie, Bauform, Sicherheitsfunktionen) und beinhalten je Kategorie unterschiedliche Auflagen wie Registrierungspflicht des Steuerers, elektronische ID der Drohne, etc.

Die Hersteller müssen die Drohnen in die passende Kategorie einteilen und mit einem entsprechenden Kennzeichen deutlich markieren. CE = C0/C1/C2/C3/C4

 

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OPEN - Klasse C0

Beinhaltet:

Drohnen unter 250g Startgewicht

Eigenbauten / selbstgebaute Drohnen (nur bis 250g Startgewicht) werden behandelt wie die Klasse C0
(alle Eigenbauten über 250g: siehe Klasse C3/C4)

Auflagen für Hersteller / Drohne (nicht bei Eigenbauten):

Gebrauchsanweisung

muss EU-weite Spielzeug-Sicherheitsrichtlinien (2009/48/EC) erfüllen oder unter 19m/s Geschwindigkeit bleiben

einstellbares Höhenlimit

keine scharfen Kanten

Drohne benötigt keine elektronische ID und keine automatische GEO Flugbeschränkungsüberwachung

Freigaben / Vorgaben / Verbote:

Pilot / Steuerer muss Gebrauchsanweisung lesen

Pilot / Steuerer muss nicht registriert sein

Es darf über Menschen (nicht über Menschenansammlungen) geflogen werden (Unterkategorie A1)

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OPEN - Drohnen Klasse C1

Beinhaltet (sofern nicht in C0 fallend):

Drohnen unter 80 J (Joule) Bewegungsenergie oder unter 900 Gramm Abfluggewicht

Auflagen für Hersteller / Drohne:

Gebrauchsanweisung

Geschwindigkeit auf 19m/s begrenzt

Unterlagen über Bewegungsenergie und mechanische Stabilität (Richtlinien / Vorgaben einhalten)

Notfallprozedur für Verbindungsverlust (Return-to-Home etc.)

muss einstellbares Höhenlimit besitzen

keine scharfen Kanten

Drohne benötigt eine elektronische ID und eine automatische GEO Flugbeschränkungsüberwachung

Freigaben / Vorgaben / Verbote:

Pilot / Steuerer muss Gebrauchsanweisung lesen

Pilot muss Online-Training und Test/Prüfung absolviert haben (EU-Kompetenznachweis, siehe weiter unten)

Pilot muss sich registrieren und seine Registrierungsnummer mittels Plakette auf der Drohne anbringen

Es darf über Menschen (nicht über Menschenansammlungen) geflogen werden (Unterkategorie A1)

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OPEN - Drohnen Klasse C2

Beinhaltet (sofern nicht in C0 oder C1 fallend):

Drohnen unter 4kg Abluggewicht

Auflagen für Hersteller / Drohne:

Gebrauchsanweisung

Unterlagen über Bewegungsenergie, mechanische Stabilität und Bruch (Richtlinien / Vorgaben einhalten)

Notfallprozedur für Verbindungsverlust (Return-to-Home etc.)

muss einstellbares Höhenlimit besitzen

keine scharfen Kanten

Low-Speed Modus (manuell zuschaltbar) muss vorhanden sein (max 3 m/s), wenn nahe an Personen geflogen werden soll

Drohne benötigt eine elektronische ID und eine automatische GEO Flugbeschränkungsüberwachung

Freigaben / Vorgaben / Verbote:

Pilot / Steuerer muss Gebrauchsanweisung lesen

Pilot muss Online-Training und Test/Prüfung absolviert haben (EU-Kompetenznachweis)

Pilot muss einen theoretischen Test in einem anerkannten Prüfzentrum absolvieren (EU-Fernpilotenzeugnis)

Pilot muss sich registrieren und seine Registrierungsnummer mittels Plakette auf der Drohne anbringen

Es darf nur in einer sicheren Entfernung zu Menschen geflogen werden (Unterkategorie A2):
Im Low-Speed-Modus mindestens 5 Meter Abstand zu Personen und außerdem mindestens einen horizontalen Absand so groß wie die aktuelle Höhe (1:1 Regel). Bedeutet: bei 10 Metern Flughöhe mindestens 10 Meter Abstand, usw.

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OPEN - Drohnen Klasse C3

Beinhaltet (sofern nicht in C0, C1 oder C2 fallend):

Drohnen unter 25kg Abluggewicht

alle selbstgebauten Drohnen über 250g werden behandelt wie C3/C4
(alle Eigenbauten unter 250g siehe Klasse C0)

Auflagen für Hersteller C3 (außer Eigenbau):

Gebrauchsanweisung

Unterlagen über Bruch (Richtlinien / Vorgaben einhalten)

Notfallprozedur für Verbindungsverlust (Return-to-Home etc.)

einstellbares Höhenlimit

Drohne benötigt eine elektronische ID und eine automatische GEO Flugbeschränkungsüberwachung

Freigaben / Vorgaben / Verbote:

Pilot / Steuerer muss Gebrauchsanweisung lesen

Pilot muss Online-Training und Test/Prüfung absolviert haben (EU-Kompetenznachweis)

Pilot muss sich registrieren und seine Registrierungsnummer mittels Plakette auf der Drohne anbringen

Es darf nur entfernt von Städten geflogen werden

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OPEN - Drohnen Klasse C4

Beinhaltet (sofern nicht in C0, C1 oder C2 fallend):

Drohnen unter 25kg Abluggewicht

alle selbstgebauten Drohnen über 250g werden behandelt wie C3/C4
(alle Eigenbauten unter 250g siehe Klasse C0)

Auflagen für Hersteller C4 (außer Eigenbau):

(In diese Kategorie fallen in der Regel auch alle konventionellen Modellflugzeuge / Flugmodelle)

Gebrauchsanweisung

kein automatischer / autonomer Flug erlaubt

Wenn in der genutzten Flug-Zone vorgegeben / erforderlich, dann benötigt die Drohne eine elektronische ID und eine automatische GEO Flugbeschränkungsüberwachung. Ansonsten nicht.

Freigaben / Vorgaben / Verbote:

Pilot / Steuerer muss Gebrauchsanweisung lesen

Pilot muss Online-Training und Test/Prüfung absolviert haben (EU-Kompetenznachweis)

Pilot muss sich registrieren und seine Registrierungsnummer mittels Plakette auf der Drohne anbringen

Es darf nur entfernt von Städten geflogen werden und nur dort, wo sich keine unbeteiligten Personen gefährdet werden können (Unterkategorie A3 vorbehalten))

 
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Der neue“EU-Drohnenführerschein”

Für Steuerer der Offenen Kategorie gibt es zukünftig zwei Dokumente. den EU-Kompetenznachweis und das EU-Fernpilotenzeugnis.

Ab dem 31.12.2020 wird es zwei verschiedene Arten von Dokumenten für Steuerer von Drohnen in der Offenen Kategorie geben - den EU-Kompetenznachweis und das EU-Fernpilotenzeugnis. Beide Dokumente sind 5 Jahre gültig und müssen entweder durch Wiederholungsprüfungen oder durch Auffrischungskurse verlängert werden.

1. Der EU-Kompetenznachweis für die Offene Kategorie, Unterkategorien A1 und A3

Der EU-Kompetenznachweis wird nach erfolgreicher Absolvierung eines Onlinetrainings und einer Onlineprüfung vergeben. Dadurch wird bestätigt, dass eine ausreichende Kompetenz für das Steuern einer Drohne mit niedrigem Gefährdungspotential besteht. Die Prüfung besteht aus 40 Multiple-Choice-Fragen aus insgesamt 9 Fachgebieten die anstehenden Fragen müssen zu 75 % richtig beantwortet werden. Dieser Kompetenznachweis wird ab dem 4. Quartal beim Luftfahrtbundesamt erhältlich sein.

2. EU-Fernpiloten-Zeugnis für die Offene Kategorie, Unterkategorie A2

Für die Beantragung eines Fernpiloten-Zeugnisses für den Betrieb in der Unterkategorie A2 wird ein EU-Kompetenznachweis benötigt. Weiterhin ist ein praktisches Selbsttraining oder alternativ eine Praxis-Schulung inkl. Sachkundeprüfung zu absolvieren. Bei uns wird ab dem 01.01.2021 eine entsprechenden Theorieprüfung und Schulung erhältlich sein. Die zu behandelnden Themengebiete sind, auf den EU-Kenntnisnachweises aufbauende Inhalte. Die abzulegende Prüfung besteht aus 30 Multiple-Choice-Fragen aus den drei Fachgebieten, Meteorologie, UAS-Flugleistung sowie technische und betriebliche Minderung von Risiken am Boden. In unseren Kursen kann das praktische Training mit der Vorbereitung auf die theoretische Prüfung kombiniert werden und anschliessend die Prüfung abgenommen werden. Nach erfolgreichem Abschluss dieser theoretischen Prüfung wird das EU-Fernpiloten-Zeugnis beim Luftfahrt-Bundesamt für Sie beantragt.